Hygienehinweise

Ab 03.04. gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären.

Um euch so gut wie möglich zu schützen, beachten wir unsererseits weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen wie z.B. Lüften, Desinfizieren, kleine Gruppen, Abstände etc.

FFP-2 Masken

das Tragen einer FFP-2 Maske ist nicht länger verpflichtend, die Maske (auch medizinisch Maske möglich) kann gerne freiwillig getragen werden.

Kinder

Kinder müssen keine Maske tragen

Eltern-Kind-Kurse

Es bestehen keine Einschränkungen seitens der Familien.

Sportangebote

Keine gesonderten Regelungen.

Impfung & Tests

Es müssen keine Nachweise mehr erbracht werden. Wir heißen JEDEN herzlich willkommen.

Körpernahe Dienstleistungen

Medizinisch, pflegerisch, therapeutisch (Osteopathie) sind ohne jegliche Nachweise zugänglich.

Wir freuen uns, dass wir unsere Türen nun wieder für alle Familien öffnen dürfen.

Wir bedanken uns für eure Unterstützung und eure Treue!

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