Ab 03.04. gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären.
Um euch so gut wie möglich zu schützen, beachten wir unsererseits weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen wie z.B. Lüften, Desinfizieren, kleine Gruppen, Abstände etc.
FFP-2 Masken
das Tragen einer FFP-2 Maske ist nicht länger verpflichtend, die Maske (auch medizinisch Maske möglich) kann gerne freiwillig getragen werden.
Kinder
Kinder müssen keine Maske tragen
Eltern-Kind-Kurse
Es bestehen keine Einschränkungen seitens der Familien.
Sportangebote
Keine gesonderten Regelungen.
Impfung & Tests
Es müssen keine Nachweise mehr erbracht werden. Wir heißen JEDEN herzlich willkommen.
Körpernahe Dienstleistungen
Medizinisch, pflegerisch, therapeutisch (Osteopathie) sind ohne jegliche Nachweise zugänglich.
Wir freuen uns, dass wir unsere Türen nun wieder für alle Familien öffnen dürfen.
Wir bedanken uns für eure Unterstützung und eure Treue!